Biokunststoffe
Biokunststoffe stellen inzwischen in vielen Bereichen eine echte Alternative zu herkömmlichen, auf fossiler Basis hergestellten Kunststoffen dar. Der Einsatz von Biokunststoffen wird als ein Beitrag zur Vermeidung von negativen Umwelteffekten gesehen.
Begriffe wie „Biokunststoffe“ oder „Biopolymere“ bzw. „biobasiert“ sind allerdings bis heute nicht eindeutig definiert. Einerseits werden als Biokunststoffe Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen bezeichnet, andererseits alle biologisch abbaubaren und kompostierbaren Kunststoffe. Einige Biokunststoffe erfüllen beide Definitionen: Bei Produkten auf Maisstärke- oder Zellulose-Basis wird der Rohstoff aus nachwachsenden pflanzlichen Ressourcen gewonnen. Der Biokunststoff PLA (Polymilchsäure) entsteht aus der Fermentation von Zucker und Stärke durch Milchsäurebakterien sowie der Polymerisation von Milchsäure. Diese drei gängigsten Werkstoffe für Biokunststoff – Polymilchsäure, Stärke und Zellulose – sind rückstandsfrei verbrennbar und als kompostierbar gekennzeichnet. Eine weitere Art von Biokunststoffen sind die „oxo-biologisch“ abbaubaren Kunststoffe. Durch den Zusatz von Additiven werden klassische Kunststoffe bioabbaubar gemacht: Die Oxidation und der Kettenabbau werden besonders unter Wärme, Luft und Sauerstoff beschleunigt.
Ãœber Vorteil und Nutzen von kompostierbaren und/oder biologisch abbaubaren Produkten finden sich zahlreiche Meinungen und Ãœberzeugungen.
Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen „biologisch abbaubar“ und „kompostierbar“? Um als kompostierbar zu gelten, muss sich ein Material nach einer festgeschriebenen Zeit unter definierten Temperatur-, Sauerstoff- und Feuchtebedingungen in der Anwesenheit von Mikroorganismen oder Pilzen zu mehr als 90 Prozent zu Wasser, Kohlendioxid (CO2) und Biomasse abgebaut haben. Organische Schadstoffe und anorganische Umweltgifte dürfen nicht in den Boden gelangen.
Während alles, was „kompostierbar“ ist, auch „biologisch abbaubar“ ist, heißt „biologisch abbaubar“ in der Praxis allerdings nicht unbedingt auch „kompostierbar“. Bei kompostierbaren Produkten wird ein relativ kurzer „Zeitrahmen“ vorgegeben. Ein Material kann biologisch abbaubar sein, aber als nicht kompostierbar gelten, wenn es nicht innerhalb der praxisüblichen Rottezeiten abgebaut wird.